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Dysplasiesprechstunde

Zur Abklärung unklarer Befunde an Gebärmutterhals, Scheide und Vulva kann eine spezielle Untersuchung mit Vergrößerung der entsprechenden Hautstellen (Vulvo- oder Vaginoskopie) oder des Gebärmutterhalses (Kolposkopie) erfolgen.

Die Kolposkopie wird vor allem dann durchgeführt, wenn der Krebsvorsorgeabstrich Zellveränderungen oder HP-Viren nachgewiesen hat.

Für die Untersuchung wird ein spezielles Untersuchungsmikroskop (Kolposkop) vor der Scheide positioniert. Damit können Scheide und Muttermund beleuchtet und vergrößert werden, so dass kleinste Gewebedefekte sichtbar werden. Zusätzlich wird die Schleimhaut nacheinander mit verdünnter Essigsäure und Jodlösung betupft. Auffällige Areale färben sich charakteristisch an, so dass dort gezielt eine kleine Gewebeprobe entnommen werden kann.

Das Ziel der Krebsvorsorge und insbesondere der Kolposkopie ist es, Zellveränderungen im Stadium der „Krebsvorstufen“ zu erkennen, damit diese, wenn nötig, operativ entfernt werden können.

PAP-Abstrich

Der Name des bekannten „Krebsvorsorgeabstriches“ geht auf Dr. Papanicolaou zurück. Die Zellen werden vom Muttermund und Gebärmutterhals abgestrichen und nach einer speziellen Färbung von einem Zytologen untersucht.

  • PAP I: Normalbefund
  • PAP II: Bedingt auffällige Befunde, keine Krebsvorstufe
  • PAP IIa: Unauffälliger Befund bei auffälliger Vorgeschichte, z. B. HPV-Infektion
  • PAP III: Unklare bzw. zweifelhafte Befunde
  • PAP IIID: Leichte bis mittelgradige Dysplasie, häufig selbstlimitierend
  • PAP IVA: Schwere Dysplasie, Vorstufe des Gebärmutterhalskrebses
  • PAP V: Verdacht auf ein invasives Karzinom

Dysplasien

Dysplasien („Krebsvorstufen“) sind Zellveränderungen, die nicht bösartig sind, aber Vorstufen für eine bösartige Erkrankung darstellen können. Solange sie die Grenzen zum gesunden Gewebe nicht durchwachsen, liegt kein Krebs vor. Dysplasien verursachen keine Beschwerden und werden daher in der Regel nicht selbst bemerkt. Regelmäßige Kontrollen sind deshalb besonders wichtig.

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