Echokardiographie

 

Angeborene Herzfehler gehören zu den häufigsten Fehlbildungen bei Neugeborenen. Die meisten Herzfehler sind sehr klein und verwachsen von selbst. Die restlichen Herzfehler können in der Regel operativ korrigiert werden. Die Gesundheit eines Kindes mit einem Herzfehler kann aber entscheidend von der frühzeitigen, vorgeburtlichen Erkennung des Herzfehlers abhängen.
Die fetale Echokardiographie beinhaltet die Ultraschalluntersuchung des fetalen Herzens. Diese Untersuchung ist Teil des Fehlbildungsausschlusses. Durch die Echokardiographie werden die Struktur und die Funktion des Herzens sowie auch der Rhythmus beurteilt. Die Herzkammern, die Herzklappen, die Herzscheidewand und die herznahen Gefäße werden dabei untersucht. Dies geschieht durch den konventionellen Ultraschall und durch die Farbdoppler-Sonographie, mit Hilfe derer die Blutflüsse dargestellt werden können.
Bereits am Ende des ersten Schwangerschaftsdrittels kann die Echokardiographie erfolgen, wenn Risikofaktoren oder Auffälligkeiten vorliegen. Auch im Rahmen des Ersttrimesters zur Risikoeinschätzung von Chromosomenanomalien wird schon früh eine Echokardiographie durchgeführt. Schwerwiegende Herzfehlbildungen können so bereits am Ende des ersten Schwangerschaftsdrittels (ab der 13. Schwangerschaftswoche) erkannt werden. Die beste Beurteilbarkeit des Herzens ist in der 20.- 24. Schwangerschaftswoche gegeben. Daher erfolgt optimalerweise in dieser Zeit die abschließende Beurteilung der Herzens, seiner Funktion und der Blutflüsse.